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Finanzierung |
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Leistungen nach SGB XI / Grundpflege |
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Diese Leistungen werden von der Pflegekasse getragen und setzen einen Pflegegrad voraus. Die Höhe der durch
die Pflegekasse getragenen Leistungen richtet sich nach dem vorhandenen
Pflegegrad. |
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Leistungen nach SGB V / Behandlungspflege |
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Diese Leistungen werden von der Krankenkasse getragen. Für die Durchführung dieser Leistungen ist eine
ärztliche Anordnung erforderlich.
Die häusliche Intensivpflege gliedert
sich in Grundpflege und Behandlungspflege.
Für die Behandlungspflege werden die Kosten komplett von der
Krankenkasse übernommen. Für die Grundpflege kann es dazu
kommen, dass private Zuzahlungen erhoben werden.
Die Kosten für den Patienten selbst entstehen im Bereich der
Lebensführung und der Miete bei Einzug in eine Wohngemeinschaft. |
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Leistungen nach SGB XII |
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Wenn aus eigenen Mitteln die Zuzahlungen für die Leistungen
der Grundpflege nicht möglich sind, übernimmt das Sozialamt
die finanziele Hilfe zur Pflege. |
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Für die detaillierte Kostenermittlung und alle
organisatorischen Fragen stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite. |
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